2. Schritt: Festlegung von Suchflächen

Sie haben sich entschlossen, den Ausbau der Windenergienutzung in Aachen planerisch zu steuern.
Die Voruntersuchung (1. Schritt) hat gezeigt, dass unter Berücksichtigung der „harten“ Ausschluss-Kriterien drei größere Teilbereiche der Zulässigen Fläche für die Konzentration von Windanlagen in Frage kommen. Das sind die in der folgenden Karte dargestellten "Suchräume":

  • Aachen-Nordwest (grün)

  • Aachener Wald (blau)

  • Münsterwald (gelb)

Außerhalb dieser großen Suchräume gibt es mehrere verstreute, kleine Flächen, auf denen jeweils ein bis drei mittelgroße Windanlagen (1-2 MW) errichtet werden könnten.

Einzelstandorte anzeigen

Wenn Sie auch einige der verstreuten Standorte zulassen wollen, müssen Sie bei der Auswahl einheitliche und nachvollziehbare Kriterien verwenden (z. B. mindestens 2 km Abstand von einer Konzentrationszone, oder Ersatz einer am Standort schon vorhandenen Altanlage).

Um die Darstellung übersichtlich zu halten, beschränken wir uns bei der weiteren Untersuchung auf die großen Flächen.

Die verstreuten Einzelstandorte - für gut zwei Dutzend mittelgroße (1-2 MW) Windanlagen - fallen weg. Damit haben Sie schon eine Konzentrationswirkung erreicht.

Bedenken Sie aber:
Wenn Sie im weiteren Verfahren zu viele Standorte in den drei verbleibenden größeren Gebieten streichen, müssen Sie die Einzelstandorte wieder zulassen. Hier können Sie sich informieren, warum das so ist.

© HK, WW, www.Aachen-hat-Energie.de

Haben Sie die Absicht, einen substanziellen Teil der Suchräume für die Windenergienutzung freizugeben?