4. Schritt: Festlegung der angestrebten Windstrommenge (Potentialausnutzung)

Machen Sie sich an dieser Stelle des Planverfahrens Gedanken darüber, welcher Anteil (Prozentsatz) des Zulässigen Windpotentials genutzt werden soll.
Zwingende gesetzliche Vorgaben existieren bisher nicht, wohl aber verschiedene Anhaltspunkte:

  1. Spätestens seit der Atomkatastrophe in Fukushima ist über die Parteigrenzen hinweg der Wille des Gesetzgebers und der Gesellschaft erkennbar, die Erneuerbaren Energien zur tragenden Säule der Energieversorgung auszubauen. Bedenken Sie auch die Rechtsprechung bezüglich Feigenblattplanung und Verhinderungsplanung: die Windenergienutzung muss in substanzieller Weise Raum erhalten.

  2. Berechnungen zeigen, dass etwa die Hälfte des gesamten Zulässigen Windpotentials in Deutschland genutzt werden muss, wenn die Energieversorgung weitgehend auf Erneuerbare umgestellt werden soll.

  3. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung NRW, bis zum Jahre 2020 einen Windstromanteil von 15% in Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Um diesen Anteil in Aachen zu erhalten, müsste etwa 45% des Zulässigen Aachener Windpotentials freigegeben werden. Für eine vollständige Energiewende in Deutschland wäre dieser Prozentsatz jedoch noch zu wenig (siehe 2).

Welcher Anteil des Zulässigen Aachener Windpotentials soll genutzt werden?

Halt!
Bedenken Sie: Spätestens von nun an wird von vielen Seiten Druck auf Sie ausgeübt werden, damit Sie hier und da und dort die Windflächen reduzieren. Die harten Belange sind aber längst berücksichtigt, es besteht keinerlei Anspruch mehr, die ein oder andere Fläche auszuschließen.
Legen Sie deshalb den zu nutzenden Mindestanteil des Windpotentials schon an dieser Stelle verbindlich und unabänderlich fest, lange vor der Entscheidung, welche Flächen im Endeffekt ausgewählt werden.

Also:

Welcher Anteil des Zulässigen Aachener Windpotentials soll mindestens genutzt werden?

%  

 

 

Sie wollen die Windenergienutzung sehr stark einschränken und den allergrößten Teil des Zulässigen Windpotentials in Aachen ungenutzt lassen. Andere Regionen müssten dann zum Ausgleich einen umso höheren Beitrag zur zukünftigen Energieversorgung leisten und insbesondere einen größeren Anteil ihres Zulässigen Windpotentials nutzen als die Stadt Aachen.
Sie übersehen oder missachten den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, der Bundesregierung und der Landesregierung NRW.
Falls Sie diese Einschränkungen tatsächlich durchsetzen wollen, steht zu erwarten, dass Ihre Planungen nicht lange Bestand haben werden, sondern in absehbarer Zeit durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Regierung außer Kraft gesetzt werden, so dass Sie neu und großzügiger planen müssen.

Wenn Sie fortfahren und in die Detailplanung eintreten wollen, müssen Sie sich zu einer dauerhaften Lösung entschließen und eine höhere Potentialausnutzung vorsehen.

Wenn überall in Deutschland Ihrem Vorbild gefolgt und% des Zulässigen Windpotentials zur Nutzung freigegeben würde, wäre die vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien nicht zu schaffen.
Damit Sie diese Tatsache beim weiteren Vorgehen nicht vergessen, bleibt von nun an der Hinweis "Energiewende verfehlt" eingeblendet. Aller Voraussicht nach werden Sie in wenigen Jahren zusätzliche Windanlagen-Standorte bereitstellen müssen.

Weisen Sie alle Suchflächen und zusätzlich einige der unter Punkt 2 weggefallenen Einzelstandorte für die Windenergie aus. Bei der Abwägung, welche Einzelstandorte zugelassen werden sollen, können Sie dieselben Verfahren verwenden, die wir im Folgenden für die Abwägung zwischen den Suchflächen durchführen.