Systematisches Vorgehen bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung

 

 

Vorbemerkung: Dieser Artikel und das interaktive Planungsprogramm entstanden im Jahr 2012. Sie basieren auf den damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Zwischenzeit eingetretene Rechtsänderungen - insbesondere die Beschleunigungsregelungen 2022/23 für den Ausbau der Windenergie-Nutzung - sind noch nicht berücksichtigt.

Dieser Artikel erläutert, was bei einem kommunalen Planverfahren zur Bereitstellung von Standorten für die Windenergienutzung zu beachten ist.
Um die Darstellung mit Leben zu füllen, sind einige Verfahrensschritte interaktiv gestaltet. Sie, liebe Besucherin, lieber Besucher der Seite "Aachen-hat-Energie", können also Ihre eigenen Vorstellungen einbringen.

Stellen Sie sich vor, Sie seien an verantwortlicher Stelle für die planerische Steuerung der Windenergienutzung in Aachen tätig.
Sie sind jetzt Stadtrat, Planungsausschuss, Umwelt- und Klimaschutzausschuss, Bezirksvertretung, Oberbürgermeister, Planungsbehörde, Umweltbehörde, Baugenehmigungsbehörde, Landschaftsbeirat, Architektenbeirat, alles in einer Person.

Sie haben allerdings keinen Einfluss auf die Rechtsprechung oder die Gesetzgebung, Sie müssen sich also an Recht und Gesetz halten, ebenso wie eine Gemeinde, die sich vor gerichtlichen Auseinandersetzungen und Schadensersatzforderungen schützen will.
Auf ganz offensichtliche Planungsfehler wird Sie unser Programm hinweisen. Falls Sie völlig "ins Blaue hinein" planen, d. h. ohne jede Rücksicht auf planungsrelevante Tatsachen und Normen, wird das Verfahren beendet.
Über die rechtlichen Grundlagen können Sie sich in den beiden Artikeln "Bauplanungsrecht" und "Warum Flächenausweisung?" informieren.

Die hier dargestellten Schritte werden mehr oder weniger vollständig bei jedem Planungsvorgang durchgeführt.
Die tatsächlichen, mehr als zwanzigjährigen Windenergieplanungen in Aachen sind jedoch nicht in allen Einzelheiten der hier vorgestellten Systematik gefolgt. Sie konnten es auch gar nicht, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich erst im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte entwickelt.

Die Vorgehensweise ist auf andere Kommunen und auch auf größere Gebiete übertragbar.

Aufgabenstellung: Für eine gegebene Region (hier: Stadt Aachen) sollen die für die Windenergienutzung geeigneten Standorte ermittelt und unter Abwägung aller planerischen Belange in eine Rangfolge gebracht werden, die als Grundlage für die Flächennutzungsplanung dienen kann.

Wir nehmen an, es sei noch keine Fläche für die Windenergienutzung im Plangebiet ausgewiesen und führen die Planung in sieben Schritten durch:

  1. Prüfung des Planungsbedarfs unter Berücksichtigung aller harten Belange

  2. Festlegung von Suchflächen für die Konzentration der Windenergienutzung

  3. Ermittlung der in jedem Teilgebiet möglichen Windstromerzeugung

  4. Festlegung der angestrebten Windstrommenge (Potentialausnutzung)

  5. Feststellung der bei der Abwägung zu berücksichtigenden weichen Belange

  6. Quantitative Bewertung aller Potentialflächen bezüglich der weichen Belange

  7. Bilanzierung und Ermittlung der Rangfolge der Suchflächen

Ehe Sie anfangen: überlegen Sie doch einmal für jeden einzelnen Schritt, welche Instanz in einer Demokratie sinnvoller Weise für die Durchführung dieses Schrittes zuständig sein sollte: Gesetzgeber, Volksvertretung des Plangebiets, Fachbehörden, Gutachter, Bürgerinitiativen, Vereine, Interessengruppen, Einzelpersonen…?

An einigen Stellen im Planungsablauf sind Abwägungen erforderlich, es sind also Entscheidungen zu treffen. Sie können an diesen Stellen die jeweils vom Programm vorgeschlagenen Werte übernehmen. Sie haben aber an mehreren Stellen auch die Möglichkeit, Planungsdaten zu ändern. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sollten Sie sich in jedem Falle genau überlegen, ob Sie alle vorhandenen Informationen angemessen berücksichtigt haben. In einem tatsächlichen Planungsverfahren dürfen Sie die Kriterien nicht willkürlich setzen. Schon gar nicht dürfen Sie die Kriterien nachträglich abändern, wenn Ihnen die Ergebnisse nicht gefallen.

Um Missverständnissen vorzubeugen: dieser Artikel ist keine Verlautbarung der Stadt Aachen. Er gibt, wie alle Artikel von aachen-hat-energie.de, die Meinung der Verfasser wieder. Das beschriebene systematische Verfahren geht auf einen Vorschlag zurück, den einer der Verfasser in einer Stellungnahme für den Hessischen Landtag entwickelt hat. Die strenge Vorgehensweise soll dazu beitragen, die Windenergieplanung transparenter zu machen und damit Planungssicherheit sowie Akzeptanz zu erhöhen.

Die planungstheoretischen Grundlagen des Verfahrens sind hier erläutert. Ein kurzes, vereinfachtes Beispiel findet sich hier.

Für einen vollständigen Planungsdurchgang benötigen Sie mindestens eine halbe Stunde. Sie können nach jedem Schritt die Arbeit unterbrechen und später an dieser Stelle fortführen. Die Zwischenergebnisse der Berechnungen werden auf Ihrem PC in Form eines Cookies gespeichert.

Das Planungsprogramm ist für Mozilla Firefox optimiert. Es läuft mit geringen Einschränkungen auch unter Opera 11.5 und Google Chrome 12.0 und dem Microsoft Internet Explorer.

Im Programm liegen bereits Eingabedaten einer früheren Bearbeitung vor.

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