Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Durch das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien", das am 29. 3. 2000 in Kraft trat, entstand in Deutschland ein gesetzlicher Rahmen, der den Erneuerbaren Energien eine zuverlässige dynamische Entwicklung sichern soll. Den Betreibern von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnen- und Windenergie, aus Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme wird eine "kostengerechte Einspeisevergütung" garantiert, d. h. die Vergütung für den produzierten Strom ist so bemessen, dass bei sorgfältiger Planung Aussicht auf einen wirtschaftlichen Betrieb besteht.

Dahinter steht die Zielsetzung, denjenigen, die in Erneuerbare Energien investieren, kalkulierbare Rahmenbedingungen für ihre langfristigen Investitionen zu geben. Auch in der herkömmlichen Elektrizitätswirtschaft ist eine solche Planungssicherheit selbstverständlich; sie wird dort schon durch die weitgehende Monopolstruktur der Energiewirtschaft und durch die Verflechtung mit Politik und Staatsverwaltung gesichert. Die überkommenen Energieunternehmen, einschließlich der Stadtwerke, sind jedoch für den Aufbau einer dezentralen, auf erneuerbaren Energien basierenden Elektrizitätsversorgung ungeeignet, da diese Unternehmen nicht über die erforderlichen Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel, Organisationsstruktur und Unternehmensphilosophie verfügen. Bei der zukünftigen dezentralen Energieversorgung müssen Hunderttausende, ja Millionen von Anlagenbetreibern zusammenwirken. Daher war es konsequent, für diesen modernen Bereich der Energiewirtschaft einen neuen Ordnungsrahmen zu schaffen.

Nach dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) ist der örtliche Stromnetzmonopolist verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Tarif zu vergüten.

Die Einspeiseregelung gemäß EEG ist das weltweit erfolgreichste Instrument für den forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien.

© HK, www.Aachen-hat-Energie.de, 2014

Über den genauen aktuellen Gesetzestext und alle Novellierungen informiert Wikipedia und die Webseite des Bundesverband WindEnergie.

Erläuterungen zu Neuerungen im EEG 2021