Energiewende verfehlt
Sonne lacht

7. Schritt: Bilanzierung und Ermittlung der Rangfolge der Suchflächen

Sie haben den Abwägungsprozess vollständig durchgeführt. Alles Weitere ist reine Rechenarbeit.

Aus Ihren Angaben wird mathematisch ermittelt, welche Flächen in Aachen für die Windenergienutzung bereitgestellt werden müssen.

In der folgenden Tabelle sind die Wertungen für die einzelnen Belange zusammengefasst:

Teilfläche

 

Immisssion

Vögel,
Fledermäuse

Wald,
Boden

Landschaft

1.1

Seffent/Orsbach

 

 

 

 

1.2

östl. Orsbach

 

 

 

 

1.3

Avantis Süd

 

 

 

 

1.4

Avantis Nordost

 

 

 

 

1.5

Haus Heyden

 

 

 

 

 

Summe AC-Nordwest

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Preuswald

 

 

 

 

2.2

Stadtwald

 

 

 

 

2.3

Augustinerwald

 

 

 

 

 

Summe Aachener Wald

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Münsterwald Süd/Ost

 

 

 

 

3.2

Münsterwald Nordost

 

 

 

 

3.3

Münsterwald Nordwest

 

 

 

 

 

Summe Münsterwald

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

 

Überraschend an Ihren Wertungen war Folgendes:


Vergleichsweise Begünstigung der Anwohner in Teilfläche
Ihre Begründung:

 


Starke Besorgnis bezüglich Wald- und Bodenschutz in der waldfreien Suchzone 1 (Aachen-Nordwest)
Ihre Begründung:

 


Vergleichsweise Geringschätzung des Wald- und Bodenschutzes in Suchzone 2 (Preuswald, Aachener Wald, Augustinerwald) . Ihre Begründung:

 


Vergleichsweise Geringschätzung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion der Landschaft in Suchzone 2 (Preuswald, Aachener Wald, Augustinerwald). Ihre Begründung:

 

Diese Bewertung könnte Ihnen bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht und die Verwaltungsgerichte Probleme bereiten. Möglicherweise liegt ein Ermessensmissbrauch, eine Ermessensfehlgewichtung oder eine Ermessensdisproportionalität vor.

Nun wird jeder Wert mit dem Wichtungsfaktor des jeweiligen Belangs multipliziert. Das ergibt die relativen Maluspunkte, den Windanlagen-Malus für jede Fläche. Der Malus gibt an, wie sehr der betreffende Belang durch die Errichtung von Windanlagen beeinträchtigt würde. Die Wichtungsfaktoren, d. h. die „Wichtigkeit“ der einzelnen Belange, haben Sie in Schritt 4 festgelegt.

Der Gesamtmalus einer Fläche ist die Summe aller Maluspunkte für diese Fläche:

Teil-fläche

 

Immisssion

Vögel,
Fledermäuse

Wald,
Boden

Landschaft

Summe
(Gesamtmalus)

1.1

Seffent/Orsbach

 

 

 

 

 

1.2

östl. Orsbach

 

 

 

 

 

1.3

Avantis Süd

 

 

 

 

 

1.4

Avantis Nordost

 

 

 

 

 

1.5

Haus Heyden

 

 

 

 

 

 

Summe AC-Nordwest

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Preuswald

 

 

 

 

 

2.2

Stadtwald

 

 

 

 

 

2.3

Augustinerwald

 

 

 

 

 

 

Summe AC-Wald

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Münsterwald Süd/Ost

 

 

 

 

 

3.2

Münsterwald Nordost

 

 

 

 

 

3.3

Münsterwald Nordwest

 

 

 

 

 

 

Summe Münsterwald

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

 

Diese Tabelle zeigt auf einen Blick die Ergebnisse Ihrer Bewertungen.
Alle Werte sind untereinander vergleichbar.

 

Welche Flächen müssen nun für die Windenergienutzung freigegeben werden?

Sind vorrangig die Flächen mit den wenigsten Maluspunkten zu wählen? Dann kämen in aller Regel die kleinsten Flächen zum Zuge, denn diese haben normalerweise die wenigsten Maluspunkte. Bei einer großen Fläche, auf der zehn Windanlagen errichtet werden, ist die Beeinträchtigung vieler Belange größer als bei einer kleinen Fläche mit nur einer Anlage. Aber dafür kann auf der großen Fläche auch (etwa) zehnmal so viel Windstrom erzeugt werden. Man muss also die große Fläche (zehn Anlagen) vergleichen mit zehn kleinen Flächen für jeweils eine Anlage.

Mathematisch heißt das: für jede Fläche wird berechnet, wie viel Strom pro Maluspunkt erzeugt werden kann. Dazu bilden wir das Verhältnis aus der Potentialquote (Schritt 3) und dem Gesamtmalus der jeweiligen Fläche. Das ergibt eine dimensionslose positive Zahl, den Wind-Rang. Flächen mit großem Wind-Rang müssen „vorrangig“ genutzt werden, denn sie liefern viel Strom bei verhältnismäßig geringer Beeinträchtigung öffentlicher Belange.

Ihre Abwägung hat folgende Rangfolge ergeben:

Plazierung

Teilfläche

 

Teilpotential (GWh/a)

Potential- quote (%)

Gesamt- malus

Wind- Rang

Kumulierte Potentialquote (%)

1

 

Vetschauer Berg (gesetzt)

33

7.7

 

 

7.7

2

 

 

50

11.6

 

 

 

3

 

 

8

1.9

 

 

 

4

 

 

16

3.7

 

 

 

5

 

 

31

7.2

 

 

 

6

 

 

22

5.1

 

 

 

7

 

 

29

6.7

 

 

 

8

 

 

37

8.6

 

 

 

9

 

 

32

7.4

 

 

 

10

 

 

88

20.5

 

 

 

11

 

 

12

2.8

 

 

 

12

 

 

12

2.8

 

 

 

Plazierung

Teilfläche

 

Teil- potential (GWh/a)

Potential- quote (%)

Gesamt- malus

Wind- Rang

Kumulierte Potentialquote (%)

1

 

Vetschauer Berg (gesetzt)

33

7.7

 

 

7.7

2

 

 

50

11.6

 

 

 

3

 

 

8

1.9

 

 

 

4

 

 

16

3.7

 

 

 

5

 

 

31

7.2

 

 

 

6

 

 

22

5.1

 

 

 

7

 

 

29

6.7 

 

 

 

8

 

 

37

8.6

 

 

 

9

 

 

32

7.4

 

 

 

10

 

 

88

20.5

 

 

 

11

 

 

12

2.8

 

 

 

12

 

 

12

2.8 

 

 

 

Die bereits 1997 ausgewiesene Fläche für den EuroWindPark am Vetschauer Berg ist vorrangig gesetzt. Der angegebene Potentialwert von 33 GWh/a lässt sich erreichen, wenn dort zukünftig Windanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt werden: weniger Anlagen als bisher, die aber größer sind und einen größeren Abstand zur Wohnbebauung haben. Bisher liefert der EuroWindPark ca. 27 GWh/a.

Vor einiger Zeit, als Sie noch nicht wussten, wie die Abwägung ausgehen würde, haben Sie bereits entschieden, dassdes Zulässigen Windpotentials genutzt werden sollen (Schritt 4).

Das Ziel, die Energieversorgung auf Erneuerbare Energien umzustellen, verfehlen Sie allerdings mit dieser Zielvorgabe.

Nun sehen Sie, welche der Suchflächen Sie für die Windenergienutzung ausweisen müssen:

   

Und einen Teil von

   

 

  Einzelstandorte
© HK, WW, www.Aachen-hat-Energie.de

 

Wenn Ihre Begründungen fundiert waren, können Sie der Prüfung durch die Kommunalaufsicht und auch jedem Gerichtsverfahren gelassen entgegensehen.
Bedenken Sie aber, dass andere Entscheider den jeweiligen Ermessensspielraum anders nutzen werden, als Sie das getan haben. Eine andere Rangfolge als Ihre könnte also auch rechtmäßig sein.

In einem wirklichen Planungsverfahren haben Sie an mehreren Stellen die Möglichkeit, sich zu korrigieren. Bei umfangreichen Bewertungsänderungen müssen Sie allerdings den Planungsvorgang praktisch wieder von vorn beginnen.

  

Noch ein paar Bemerkungen:

  1. Das Verfahren ist transparent und weitgehend willkürfrei. Die Abwägung der einzelnen Belange ist quantitativ nachvollziehbar.
  2. Im wirklichen Leben werden die Fachentscheidungen von den Fachinstanzen, die politische Entscheidungen von den zuständigen politischen Gremien getroffen. Jeder Entscheidungsträger muss sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren.
  3. Bei der hier beschriebenen Vorgehensweise sind alle Beteiligten und Betroffenen genötigt, sich an sachliche Argumente zu halten. Beispielsweise kann der durchschnittlich verständige Anwohner nachvollziehen, dass unter dem Gesichtspunkt des erweiterten Anwohnerschutzes diejenigen Windnutzungsflächen ungünstiger sind, in deren Umgebung mehr Menschen wohnen. Im Rahmen eines Moderationsverfahrens könnten die vereinigten Anwohner-Initiativen des Plangebiets einen gemeinsamen Vorschlag für die Verteilung des Anwohnermalus auf die einzelnen Teilflächen vorlegen. Das hier vorgestellte rationale Bewertungsverfahren zwingt zu geistiger Disziplin.
  4. Im Allgemeinen entfaltet das hier verwendete quantitative Verfahren auf natürliche Weise die planerisch erwünschte Konzentrationswirkung. Einzelstandorte (hier: Fläche Nr. 1.2) schneiden wegen ihrer im Vergleich zum Windpotential unverhältnismäßig großen Negativwirkung in der Bilanz meistens nachrangig ab.
  5. Im Zuge eines ersten, vorläufigen Planungsdurchlaufs können Feinjustierungen der Suchflächen erfolgen, z.B. könnte man im Rahmen des Ermessensspielraums die ein oder andere Fläche teilen oder beschneiden, wenn sich die Bilanzwerte dadurch wesentlich ändern. Bei einer sehr großen Fläche ist vielleicht der eine Teil für den Vogelschutz sehr wichtig, der Rest aber nicht. In einem zweiten Durchlauf ergibt sich dann evtl. eine geänderte Rangfolge.

 

Vergleich mit dem aktuellen Stand der Aachener Windenergie-Planungen (Sommer 2011)

© HK, WW, www.Aachen-hat-Energie.de
© HK, WW, www.Aachen-hat-Energie.de

Bemerkungen:

  1. Einzelstandorte werden nach dem gegenwärtigen Aachener Planungsstand
    nicht zugelassen.
    Potentialverlust: 14%

  2. Die Waldflächen
    2.1 (Preuswald)
    2.2 (Stadtwald)
    2.3 (Grüne Eiche, Augustinerwald)
    3.2 (Münsterwald Nordost)
    3.3 (Münsterwald Nordwest)
    werden nicht zugelassen.
    Potentialverlust: 28%

  3. Die Fläche 3.1 (Münsterwald Süd/Ost)
    wird beschnitten; die ökologisch wertvolleren Teile werden nicht für die Windenergienutzung zugelassen.
    Potentialverlust: 5%

  4. Im Norden werden die Flächen
    1.2 (Einzelstandort östlich Orsbach)
    1.5 (Haus Heyden)
    nicht zugelassen.
    Potentialverlust: 7%

  5. Die Flächen
    1.1 (Schneeberg/Seffent/Orsbach)
    1.4 (Avantis Nordost)
    werden auf Empfehlung des Vogelschutz-Gutachtens (S. 79-86) drastisch beschnitten. Ebenfalls auf Empfehlung des Vogelschutz-Gutachtens (S. 84) wird die verkleinerte Fläche 1.4 bis auf ca. 300m an die Wohnbebauung heran geschoben. Windanlagen nach dem heutigen Stand der Technik wären somit auf dieser Fläche nicht zulässig.
    Potentialverlust: 14%

  6. Insgesamt bleiben gut zwei Drittel des Zulässigen Windpotentials in der Stadt Aachen ungenutzt. Bei Umsetzung der gegenwärtigen Planungen und Repowering im EuroWindPark wird der Windstromanteil in der Stadt Aachen ca. 11% betragen. Die Zielmarke des Landes NRW (15% Windstrom) wird damit für Aachen deutlich verfehlt.
    Zum Vergleich: Bei Umsetzung Ihrer obigen Planung, liebe Besucherin oder lieber Besucher dieser Seite, würde zukünftig ca. des Aachener Strombedarfs durch Windenergie gedeckt.

Ausbauziele für die Windenergie (Anteil an der Stromversorgung):

Landesregierung NRW:  15%
Stadt Aachen:  11% (Planungsstand Sommer 2011)
Sie:

 

© HK, WW, www.Aachen-hat-Energie.de