Energiewende verfehlt
Sonne lacht

6.4 Schutz des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion der Landschaft

Hier geht es um Empfindungen des die Natur nutzenden Menschen, nicht um Naturschutz im eigentlichen Sinne (Schutz von Pflanzen oder Tieren).

Ästhetische Urteile sind "Geschmacksache". Ein Kornfeld ist ein "unnatürliches" und ökologisch minderwertiges Landschaftselement, viele Menschen empfinden es aber trotzdem als schön. Manche Menschen sehen auch Windanlagen als Bereicherung der Landschaft, nachdem ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten ist. Hier spielt insbesondere die Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit des Einzelnen eine große Rolle. Die Juristen sprechen von der "Aufgeschlossenheit für neue ästhetische Eindrücke".

Wie sollen das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft quantitativ bewertet werden? Wo sind Windanlagen kritischer für den Landschaftsgenuss, auf freier Flur oder auf einem Hügel im Wald?

Ein greifbares Kriterium für den Wert einer bestimmten Landschaft könnte die Anzahl von Menschen sein, welche diese Landschaft aufsuchen, um sie zu genießen, also Spaziergänger, Wanderer und andere Erholungssuchende.

Die Stadt Aachen hat Mitte der neunziger Jahre ein erstes wissenschaftliches Gutachten zu den Auswirkungen von Windanlagen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft anfertigen lassen. Das Gutachten legt dar, dass Windanlagen die Landschaft umso stärker dominieren, je höher sie im Gelände stehen, je größer sie sind und je freier das Gelände ist. Das ist kaum überraschend und für die Standortfindung wenig hilfreich; denn es wäre widersinnig, Windanlagen ins Tal oder auf kurze Masten zu setzen, nur damit sie nicht von Weitem gesehen werden. Man bräuchte dann ja viel mehr Windanlagen, um eine bestimmte Strommenge zu erzeugen. Das macht auch aus Gründen des Landschaftsschutzes keinen Sinn.

Nach dem Naturschutzrecht ist für (fast) alle Eingriffe in Natur und Landschaft ein Ausgleich oder Ersatz zu schaffen. Die durch die Errichtung von Windanlagen verursachte Veränderung des Landschaftsbildes ist nicht vermeidbar und im Sinne des Landschaftsrechts i. allg. "nicht ausgleichbar", denn es kann in der Regel kein ähnliches Bauwerk zur Kompensation abgerissen werden. In solchen Fällen setzt die Naturschutzbehörde "Ersatzleistungen" oder "Ersatzgelder" fest, durch die der Naturhaushalt und die Erholungsfunktion der Landschaft gestärkt werden sollen. Der Umfang der Ersatzleistungen/gelder bemisst sich nach der Stärke des jeweiligen Eingriffs. Zur quantitativen Bewertung sind umfangreiche Rechenverfahren entwickelt worden. Bei Windanlagen wird dabei auch die Sichtbarkeit in der gesamten Umgebung berücksichtigt. Die Stadt Aachen hat im Frühjahr 2011 ein Gutachten zur landschaftspflegerischen Analyse und Kompensationsberechnung für die geplanten Windanlagenstandorte im Norden der Stadt sowie im Münsterwald in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2011 vorliegen. Erste Anhaltspunkte bietet das schon erwähnte allgemeine Gutachten von 1995. Leider steht diese Arbeit des Ökologischen Instituts der TH Aachen nicht in digitalisierter Form zu Verfügung. Die beiden folgenden Grafiken sind dem alten Gutachten entnommen:


© mit freundlicher Genehmigung der Stadt Aachen

Erholungseinrichtungen und Ausflugsziele


© mit freundlicher Genehmigung der Stadt Aachen

Sensibilität der Landschaftsareale hinsichtlich der Errichtung von Windanlagen

Bitte schauen Sie sich die linke Graphik an.

Welcher der drei großen Suchräume hat den größten Erholungs- und Freizeitwert?

Suchraum 1 Aachen-Nordwest (1.1 bis 1.5)

Suchraum 2 Aachener Wald (2.1 bis 2.3)

Suchraum 3 Münsterwald (3.1 bis 3.3)

 

Bitte schauen sie noch einmal genau hin: Wo befinden sich die meisten Erholungseinrichtungen und Ausflugsziele? Sie können die Graphik auch vergrößern. Sehen Sie sich auch das an.

Bis die in Arbeit befindlichen quantitativen landschaftspflegerischen Berechnungen abgeschlossen sind, können wir hinsichtlich der zahlenmäßigen Bewertung der einzelnen Suchflächen nur spekulieren.

Die folgende Tabelle enthält einen unverbindlichen Vorschlag für die Vergabe der Wertungspunkte für den Belang "Schutz des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion der Landschaft". Bei der Punkteverteilung auf die einzelnen Flächen wurden folgende Kriterien überschlägig berücksichtigt:

Sie können die einzelnen Werte vergrößern, maximal auf das Doppelte. Wir normieren Ihre Eingaben so, dass wieder insgesamt hundert Wertungspunkte vergeben werden.

Teilfläche

 

Landschaftsschutz

normiert

1.1

Schneeberg/Seffent/Orsbach

 

1.2

östlich Orsbach

 

1.3

Avantis Süd

 

1.4

Avantis Nordost

 

1.5

Haus Heyden

 

Summe 1

Summe AC-Nordwest

 

 

 

 

 

2.1

Preuswald

 

2.2

Stadtwald

 

2.3

Augustinerwald

 

Summe 2

Summe Aachener Wald

 

 

 

 

3.1

Münsterwald Süd/Ost

 

3.2

Münsterwald Nordost

 

3.3

Münsterwald Nordwest

 

 

Summe Münsterwald

 

 

Summe

 

 

Schauen Sie bitte noch einmal auf die erste Grafik. Sie können die Karte auch vergrößern. Zählen Sie die Erholungseinrichtungen und Ausflugsziele in den drei großen Suchräumen und vergleichen Sie die Zahlen miteinander. Bitte begründen Sie, warum Sie trotz dieser Sachlage dem Schutz der Landschaft in Suchraum 2 (Preuswald, Stadtwald, Augustinerwald) einen vergleichsweise geringen Wert beimessen: