Energiewende verfehlt
Sonne lacht

6.1 Summarischer Immissionsschutz

Die Schallschutzvorschriften und alle anderen zwingenden Regeln zum Anwohnerschutz ("harte Belange") sind schon durch den Mindestabstand von 600 m berücksichtigt. Im späteren Baugenehmigungsverfahren wird für jede einzelne Windanlage die Einhaltung der Vorschriften zum Anwohnerschutz überprüft; ggf. wird dann ein noch höherer Abstand vorgeschrieben, oder eine Leistungsbegrenzung im Nachtbetrieb.

Die Beeinträchtigungen für die weiter entfernt wohnenden Anwohner - gelegentlich Geräusche oder Schatten - sind im Rahmen des Umwelt- und Nachbarschaftsrechts vom Anwohner hinzunehmen; dennoch muss angestrebt werden, diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Aber wie sollen diese verbleibenden Störungen zu einer durch den Windpark verursachten, zahlenmäßig darstellbaren "Gesamtbelästigung" der Anwohner zusammengefasst werden?

Nehmen wir an, in der Umgebung stünde nur ein einziges Haus (z. B. ein Bauernhof), in dem zuweilen Geräusche oder Schattenwurf von Windanlagen bemerkt werden können. Nun vergleichen wir mit dem Fall, dass an der Stelle des Bauernhofs eine Siedlung steht, in der einige Hundert Menschen wohnen. Wann ist die "Gesamtbelästigung" der Anwohner größer? Doch sicher dann, wenn mehr Menschen betroffen sind.
Alle Häuser liegen in unserem Fall mindestens 600 m außerhalb der Windflächen. Aber auch in etwas größerer Entfernung treten von Zeit zu Zeit Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf auf. Man könnte z. B. die Anzahl der Anwohner, die zwischen 600 m und 1000 m von der Windfläche entfernt wohnen, als Maß für die Gesamtbelästigung nehmen. Dann erhält man für den erweiterten Anwohnerschutz folgende Wertungspunkte für die 11 Teilflächen (Schätzung nach Kartenlage):

Teilfläche

 

Belang Anwohner

normiert

1.1

Schneeberg/Seffent/Orsbach

 

1.2

östlich Orsbach

 

1.3

Avantis Süd

 

1.4

Avantis Nordost

 

1.5

Haus Heyden

 

 

Summe AC-Nordwest

 

 

 

 

 

2.1

Preuswald

 

2.2

Stadtwald

 

2.3

Augustinerwald

 

 

Summe Aachener Wald

 

 

 

 

 

3.1

Münsterwald Süd/Ost

 

3.2

Münsterwald Nordost

 

3.3

Münsterwald Nordwest

 

 

Summe Münsterwald

 

 

Summe

 

Im 1000m-Umkreis von Teilfläche 1.5 wohnen besonders viele Menschen (Kerkrade, Pannesheide), besonders wenige sind es bei den Teilflächen 1.3 und 3.1

Sie können nun jeden Tabellenwert vergrößern, maximal auf das Doppelte. Vielleicht möchten Sie ja auch die Anwohner in noch größerer Entfernung als 1000 m berücksichtigen. Diese werden allerdings viel weniger, in den meisten Fällen gar nichts, von den Windanlagen merken. Deshalb müssen sie die Beeinträchtigung der "Fernanrainer" schwächer wichten. Mit Hilfe von Computerprogrammen kann man für jede Teilfläche die Summe der Immissionswerte für alle Wohnhäuser innerhalb des akustischen oder auch optischen Relevanzbereiches bilden. Aber auch ohne aufwändige Hilfsmittel können Sie sich etwa anhand von google maps einen Eindruck davon verschaffen, wie viele Menschen in der Umgebung der einzelnen Flächen wohnen.

Wenn Sie die Tabellenwerte entsprechend Ihren Vorstellungen geändert haben, drücken Sie bitte „weiter“.

Unser Programm normiert die Zahlen automatisch, so dass die Summe wieder gleich 100 ist.

 

Sie messen dem Immissionsschutz für Teilfläche einen überraschend hohen Wert zu und benachteiligen damit die Anwohner der übrigen Flächen. Bitte geben Sie Ihre Gründe an. Falls Sie selbst Anwohner der Fläche sind, befinden Sie sich möglicherweise im Zustand der Befangenheit. Ihre Wertung dürfte dann in einem tatsächlichen Planverfahren nicht berücksichtigt werden.