Energiewende verfehlt
Sonne lacht

6. Schritt: Quantitative Bewertung aller Potentialflächen bezüglich der weichen Belange

Sie müssen für jeden Belang abwägen, wie stark die Beeinträchtigung durch Windanlagen in den einzelnen Suchzonen wäre.
Abwägen heißt: Sie müssen sich die Mühe machen, die möglichen Beeinträchtigungen des jeweiligen Belangs in den einzelnen Suchflächen miteinander zu vergleichen und zahlen­mäßig zu bewerten.

Wir führen die Abwägung quantitativ durch.
Dazu nehmen wir uns jeden Belang einzeln vor.

Für jeden Belang (z. B. erweiterter Vogel- und Fledermausschutz) stehen Ihnen Wertungspunkte zur Verfügung. Diese sind so auf die einzelnen Teilflächen zu verteilen, dass sie den relativen Wert der Teilfläche im Hinblick auf diesen Belang widerspiegeln. Überlegen Sie, wie sehr dieser Belang durch die Errichtung von Windanlagen auf der jeweiligen Fläche beeinträchtigt würde. Berücksichtigen Sie dabei, dass auf einer größeren Fläche mehr Windanlagen aufgestellt werden können als auf einer kleineren und dass deshalb die Beeinträchtigung bei einer großen Fläche i. allg. größer ist.
Unser Programm gibt jeweils begründete Standardwerte vor. Sie können diese Werte in gewissem Umfang ändern. Nur dort, wo eine abschließende fachwissenschaftliche Bewertung vorliegt, ist keine Änderung möglich.

Beispiel: Wenn z. B. meinen, das Landschaftsbild von Teilfläche Y sei doppelt so "wertvoll" (empfindlich gegen die Errichtung von Windanlagen) wie das Landschaftsbild von Teilfläche X, dann geben Sie für Teilfläche Y doppelt so viele Wertungspunkte wie für Teilfläche X. Auf die Gesamtzahl der Wertungspunkte kommt es dabei nicht an (sie wird später für jeden Belang auf 100 "normiert"), sondern nur auf die Unterschiede zwischen den Flächen.

Bedenken Sie, dass Sie bei der wirklichen Planung alle Wertungen (d. h. Punktvergaben) begründen müssen.

Wir gehen die vier Belange

nacheinander durch.