3. Schritt: Ermittlung der in jedem Teilgebiet möglichen Windstromerzeugung

Zur Abschätzung der Potentialwerte (kWh/a) der einzelnen Flächen kann die in der ersten Hälfte der neunziger Jahre erstellte Aachener Windpotentialkarte herangezogen werden. Die dort angegebenen Werte gelten für eine Höhe von 50m über Grund.
In 100-150m ü. G. (Nabenhöhe moderner Großwindanlagen) sind die Windgeschwindigkeiten deutlich höher. Besonders groß ist die Zunahme über Waldgebieten.

Sollten an dieser Stelle des Verfahrens Zweifel bestehen, ob die Windverhältnisse in den einzelnen Teilflächen eine wirtschaftliche Nutzung überhaupt zulassen, so sind Sie (in Wirklichkeit also die planende Gemeinde) gut beraten, das Windpotential genauer untersuchen zu lassen. Anderenfalls könnten Sie sich dem Vorwurf der Verhinderungsplanung aussetzen, weil Sie Flächen ausweisen, in denen kaum Wind weht. Ihre Planungen wären ggf. nichtig.

Sehen Sie sich die Aachener Windpotentialkarte an. In welchem der drei verbliebenen großen Suchräume weht der Wind am schwächsten?

Aachen-Nordwest (1.1 bis 1.5)

Aachener Wald (2.1 bis 2.3)

Münsterwald (3.1 bis 3.3)


© mit freundlicher Genehmigung der Stadt Aachen

Bitte sehen Sie noch einmal auf die Windpotentialkarte. Sie können die Karte auch vergrößern. Die windreichsten Standorte sind violett dargestellt. Auch die dunkelblauen Flächen sind überdurchschnittlich „windhöffig“, die hellblauen haben etwas weniger Wind. Dort, wo keine Farbe ist, weht der Wind verhältnismäßig schwach.

Richtig. Über dem Münsterwald bläst der Wind schwächer als über dem Aachener Wald und über den waldfreien Flächen im Nordwesten der Stadt; in mehr als 100m über Grund sicher nicht ganz so schwach, wie auf der Windpotentialkarte für 50m ü. G. dargestellt. Unterschiede zwischen den Flächen sind aber auch in größeren Höhen vorhanden.

Nebenbemerkung: Die Stadt Aachen will im Münsterwald trotz der vergleichsweise schlechten Windverhältnisse die bei weitem größte Aachener Konzentrationszone ausweisen. Eine Verhinderungsplanung kann in diesem Falle aber nicht vorliegen, denn das von der Stadt Aachen beherrschte Unternehmen Stawag wird dort Windanlagen auf stadteigenen Flächen errichten. Die Stadt Aachen hat es also selbst in der Hand, die Fläche tatsächlich für die Errichtung von Windanlagen nutzen zu lassen. Erforderlichenfalls (d. h. wenn sich die Stawag zurückzöge und sich kein anderer Investor fände) könnte und müsste die Stadt die Stawag anweisen, die Flächen zu nutzen, da sonst die Rechtmäßigkeit der gesamten jahrelangen Windnutzungs­planung in Frage gestellt wäre.

Anhand der Windpotentialkarte lässt sich abschätzen, wie viel Windstrom in den einzelnen Suchflächen mit der heutigen Windanlagentechnik gewonnen werden kann.

Für jede Teilfläche ergibt sich ein Teilpotential (Strommenge pro Jahr; 1 GWh = 1 Million kWh). Hier sind realistische Werte:

Teilfläche

 

Teilpotential (GWh/a)

1.1

Schneeberg/Seffent/Orsbach

50

1.2

östlich Orsbach

8

1.3

Avantis Süd

16

1.4

Avantis Nordost

31

1.5

Haus Heyden

22

 

Summe AC-Nordwest

127

 

 

 

2.1

Preuswald

29

2.2

Stadtwald

37

2.3

Augustinerwald

32

 

Summe AC-Wald

98

 

 

 

3.1

Münsterwald Süd/Ost

88

3.2

Münsterwald Nordost

12

3.3

Münsterwald Nordwest

12

  Summe Münsterwald

112

     

 

Vetschauer Berg

33

Insgesamt lassen sich in den drei großen Suchregionen pro Jahr ca. 370 GWh/a Windstrom ernten. Wir nennen diesen Wert das konzentrierte Gesamtpotential, da es sich auf die möglichen Konzentrationszonen bezieht.
Anmerkung: Trotz der vergleichsweise schlechten Windverhältnisse kann im Münsterwald aufgrund der Flächengröße sehr viel Windstrom erzeugt werden. Allein auf der Fläche 3.1 ist Platz für 14 Windanlagen der 3MW-Klasse.

Unter Einbeziehung der bereits weggeplanten Einzelstandorte außerhalb der reduzierten Suchflächen (aber innerhalb der Zulässigen Fläche) beträgt das gesamte Zulässige Aachener Windpotential ca. 430 GWh/a, das ist etwa eine Drittel des heutigen Aachener Strombedarfs.
Dabei ist die Stromlieferung des bereits vorhandenen EuroWindParks am Vetschauer Berg mitgezählt, und zwar unter der Annahme, dass im EuroWindPark auf mittlere Sicht Windanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt werden: weniger Anlagen als bisher, die aber größer sind und einen größeren Abstand zur Wohnbebauung haben.
Wir gehen im Folgenden davon aus, dass diese bereits vorhandene Konzentrationszone am Vetschauer Berg auch in Zukunft erhalten bleibt; sie zählt deshalb in den anschließenden Schritten nicht zu den „Suchflächen“; sie ist ja schon „gefunden“.

Bei der weiteren Planung ist zu entscheiden, welche Teilflächen – eventuell unter Einschränkungen – für die Windenergienutzung freigegeben werden.
Für die spätere quantitative Abwägung werden zunächst die „Potential-Quoten“ gebildet. Das sind die prozentualen Anteile am zulässigen Gesamtpotential:

Teilfläche

 

Potential-Quote (%)

1.1

Schneeberg/Seffent/Orsbach

11.6

1.2

östlich Orsbach

1.9

1.3

Avantis Süd

3.7

1.4

Avantis Nordost

7.2

1.5

Haus Heyden

5.1

 

Summe AC-Nordwest

37.2

 

 

 

2.1

Preuswald

6.7

2.2

Stadtwald

8.6

2.3

Augustinerwald

7.4

 

Summe AC-Wald

22.7

 

 

 

3.1

Münsterwald Süd/Ost

20.5

3.2

Münsterwald Nordost

2.8

3.3

Münsterwald Nordwest

2.8

 

Summe Münsterwald

26.1

   

 

  Vetschauer Berg
7.7

 

Einzelstandorte

14.0